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Information zur außergerichtlichen Streitbeilegung



Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§36, 37 VSBG setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass unsere Praxis zu einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG nicht verpflichtet ist und an einem solchen Verfahren nicht teilnimmt.
Die Zahnärztekammer Berlin hat eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus dem Berufsverhältnis nach dem Berliner Kammergesetz (BKG) eingerichtet, die von Patientinnen und Patienten bei Zweifeln an der Richtigkeit zahnärztlicher Leistungen angerufen werden kann.